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Publiziert am 12. Januar 2026
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2025 in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2025 wurden abschliessend gefasst und unterlagen nicht dem fakultativen Referendum.
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