Haben Sie eine Frage an die Gemeinde? In dieser Rubrik haben wir die wichtigsten Antworten rund um unseren Service für Sie aufbereitet. Nutzen Sie die untenstehenden Kategorien, um gezielt Informationen zu Ihrem Anliegen zu finden. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, steht Ihnen unser Team der Verwaltung während der Öffnungszeiten natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
Dieses kann beim Bezirksgericht Bremgarten bestellt werden (056 648 75 51).
Melden Sie sich bitte bei der Gemeindekanzlei per Telefon, E-Mail oder am Schalter.
Erstmalige Hundehaltung: Wir registrieren Ihre Personalien im Amicus (nationale Datenbank für Hunde) und stellen Ihnen eine ID-Nummer aus. Mit dem Formular müssen Sie beim Tierarzt vorsprechen. Nach dem Tierarztbesuch benötigen wir eine Kopie des Heimtierausweises.
Sie hatten früher schon Hunde: Bitte vereinbaren Sie zeitnah einen Tierarztbesuch und lassen uns eine Kopie des Heimtierausweises zukommen.
Abmeldung/Tod des Hundes: Bitte informieren Sie die Gemeindekanzlei. In der App "animundo" direkt auf dem Handy können Halterinnen und Halter Pflichtmeldungen (Weitergabe, Tod) tätigen. Dort finden Sie seit Januar 2026 neu auch die digitale ePetCard.
Fr. 120.00 pro Hund pro Jahr. Die Rechnung für die Hundetaxe wird jeweils im Mai erstellt.
Dieser kann am Postschalter in Bremgarten bestellt werden oder direkt online unter www.strafregister.admin.ch.
Die Kopiebeglaubigung muss nicht zwingend bei der Wohnortgemeinde eingeholt werden. Die Beglaubigung kostet Fr. 10.00 für die erste Seite und Fr. 5.00 für jede weitere. Bitte bringen Sie das Originaldokument mit.
Die Unterschriftenbeglaubigung muss nicht zwingend bei der Wohnortgemeinde eingeholt werden. Die Beglaubigung kostet Fr. 20.00 pro Unterschrift. Bitte nehmen Sie einen gültigen Ausweis (Pass oder ID) mit.
Falls Sie zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille benötigen, wenden Sie sich an das Ausweiszentrum Aargau in Aarau (062 835 19 28). Ausweiszentrum Aargau - Kanton Aargau
Reservationsanfragen können online unter www.zufikon.ch, Kultur & Leben, Forsthaus Nüesch oder Zufikerhuus, getätigt werden. Bei Fragen ist die Gemeindekanzlei zuständig (056 648 29 30, kanzlei@zufikon.ch).
Kehrichtsäcke (17-, 35-, 60- und 110-Liter-Säcke), Recyclingsäcke (17-, 35- und 60-Liter-Säcke) sowie Gebührenmarken können bei der Gemeindekanzlei gekauft werden. Zudem können diese auch in vereinzelten Detailhandelsgeschäften in der Region gekauft werden. Mehr Infos finden Sie hier: Recycling und Entsorgung der Gemeinde Zufikon
Containerplomben können nur bei der Gemeindekanzlei gekauft werden.
Kostenlos bei der Gemeindekanzlei erhältlich.
Kostenlos bei der Gemeindekanzlei erhältlich.
Einwohnerdienste
Herzlich willkommen in Zufikon!
Bevor Sie sich in Zufikon anmelden, müssen Sie sich bei Ihrer früheren Wohnsitzgemeinde abmelden.
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen auf den Einwohnerdiensten Zufikon an.
Ihren Zuzug können Sie persönlich am Schalter oder via eUmzug online melden. à Bitte beachten Sie die Voraussetzungen auf der Homepage von eUmzug.
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Anmeldung mitbringen:
Schweizer:
Heimatschein (erhalten Sie bei der Abmeldung von der vorherigen Wohngemeinde)
Identitätskarte oder Reisepass
Mietvertrag
Bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung des Vermieters
Krankenkassennachweis (Krankenkassenkarte oder aktuelle Police KVG)
Familien: Familienbüchlein/Familienausweis oder Eheschein und Geburtsscheine der Kinder
Bei getrenntem Wohnsitz der Eltern: Sorgerechtsentscheid bei minderjährigen Kindern
Ausländische Staatsangehörige: Reisepass (bei Staatsangehörigen aus EU/EFTA auch Identitätskarte möglich), Ausländerausweis
Bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung des Vermieters
Krankenkassennachweis (Krankenkassenkarte oder aktuelle Police KVG)
Geburtsschein oder bei Verheirateten Eheschein bzw. bei Geschiedenen Scheidungsurteil
Bei getrenntem Wohnsitz der Eltern: Sorgerechtsentscheid bei minderjährigen Kindern
Zusätzlich bei Zuzug aus dem Ausland: Arbeitsvertrag nicht älter als ein Monat, ansonsten aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers
Bei Staatsangehörigen aus Nicht-EU/EFTA Staaten: Einreiseerlaubnis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung des Amtes für Migration und Integration des Kantons Aargau
Hundehalter: Heimtierausweis oder Petcard (Amicus), Halterberechtigung (bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial), Bestätigung taxbefreite Hunde (z.B. Polizei- oder Schweisshunde)
Für Anmeldungen mit Nebenwohnsitz ist als Erstes ein Fragebogen auszufüllen, damit die Wohnsitzverhältnisse durch die Einwohnerdienste geprüft werden können. Der Fragebogen wird Ihnen auf Anfrage ausgehändigt.
Wohnungswechsel/Zählerablesungen sind mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unter www.aew.ch/kundenservice (Privatkunden) oder telefonisch unter 062 834 23 60 dem AEW zu melden.
Die Anmeldung in Zufikon ist kostenlos.
Bitte melden Sie sich ab dem Zeitpunkt des Wegzugs innert 14 Tagen in Zufikon ab.
Die Abmeldung aus Zufikon und die Anmeldung in einer neuen schweizerischen Wohngemeinde können Sie gleichzeitig elektronisch über eUmzug vornehmen. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen auf der Homepage von eUmzug.
Alternativ können Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden und sich anschliessend am neuen Wohnort persönlich anmelden.
Wohnungswechsel/Zählerablesungen sind mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unter www.aew.ch/kundenservice (Privatkunden) oder telefonisch unter 062 834 23 60 dem AEW zu melden.
Abmeldung ins Ausland
Für Abmeldungen ins Ausland ist ein Fragebogen auszufüllen. Diesen stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne per E-Mail zu. Melden Sie sich bitte einen Monat vor dem Wegzug bei der Abteilung Steuern (056 648 29 50 oder via steuern@zufikon.ch).
Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig aus und reichen Sie diesen anschliessend persönlich bei der Abteilung Steuern ein.
Sobald die Angaben durch die Abteilungen Steuern und Finanzen bestätigt wurden, bitten wir Sie, mit dem bestätigten Fragebogen persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste vorzusprechen, um die definitive Abmeldung im Einwohnerregister vorzunehmen.
Bitte beachten Sie: Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens vier Wochen vor der tatsächlichen Ausreise möglich. Vor diesem Zeitpunkt kann keine Bestätigung ausgestellt werden.
Die Abmeldung von Zufikon ist kostenlos.
Bitte melden Sie Ihren Umzug innert 14 Tagen auf den Einwohnerdiensten.
Einen Umzug können Sie persönlich am Schalter oder elektronisch über eUmzug melden.
Umzüge innerhalb eines Gebäudes müssen ebenfalls gemeldet werden.
Wohnungswechsel/Zählerablesungen sind mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unter www.aew.ch/kundenservice (Privatkunden) oder telefonisch unter 062 834 23 60 dem AEW zu melden.
Bei persönlicher Vorsprache am Schalter mitzubringen:
Schweizer:
• Identitätskarte oder Reisepass
• Mietvertrag
• Bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung des Vermieters
Ausländische Staatsangehörige:
• Ausländerausweis
• Mietvertrag
• Bei Untermietverhältnis: schriftliche Bestätigung des Vermieters
Die Meldung des Umzugs ist kostenlos.
Sie können diese via Telefon, E-Mail, Onlineschalter oder direkt am Schalter bestellen. Zufikon Online-Schalter
Bis Ende Januar des Folgejahres
Ab 6 Jahren
Die Ersatzkarte kostet Fr. 5.00 und kann via Telefon, E-Mail, Onlineschalter oder direkt am Schalter bestellt werden. Zufikon Online-Schalter
Die Hauptwohnsitzbescheinigung bestätigt Ihren Hauptwohnsitz, Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in der Gemeinde.
Die Hauptwohnsitzbescheinigung kostet Fr. 20.00 und kann telefonisch, per E-Mail oder elektronisch über unseren Online-Schalter bestellt werden. Zufikon Online-Schalter
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Ihrer bisherigen Wohngemeinde beibehalten und vorübergehend Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde sind, müssen Sie Ihren Nebenwohnsitz melden und brauchen einen Heimatausweis.
Sie können diesen per Telefon, E-Mail, Onlineschalter oder direkt am Schalter bestellen. Bitte geben Sie folgende Informationen an:
- Genaue Aufenthaltsadresse
- Gültigkeitsdauer (voraussichtliche Dauer des Aufenthalts) Zufikon Online-Schalter
Lebensbescheinigungen werden durch die Einwohnerdienste ausgestellt.
Die Ausstellung erfolgt ausschliesslich bei persönlicher Vorsprache am Schalter. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.
Die Lebensbescheinigung kostet Fr. 20.00.
Das Leumundszeugnis gibt keine Auskunft über die Handlungsfähigkeit. Diese ist durch die Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht) zu bescheinigen.
Das Leumundszeugnis enthält nur Angaben über den Hauptwohnsitz und ob die Person den finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde nachkommt.
Sie können das Dokument telefonisch, per E-Mail oder elektronisch über unseren Online-Schalter bestellen. Die Ausstellungsfrist beträgt zwei Wochen. Zufikon Online-Schalter
Mit dem Wahlfähigkeitsausweis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist.
Der Wahlfähigkeitsausweis ist kostenlos und kann telefonisch, per E-Mail oder elektronisch über unseren Online-Schalter bestellt werden. Zufikon Online-Schalter
Ausländische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen erfüllen, können anschliessend einen Termin für die Erstberatung vereinbaren unter 056 648 29 31 oder kanzlei@zufikon.ch.
Das Erstgespräch dient dazu, dass sich die gesuchstellenden Personen auf das Einbürgerungsverfahren vorbereiten können. Ziel ist auch, aussichtslose Gesuche zu vermeiden. Die gesuchstellenden Personen werden über die gesetzlichen Voraussetzungen informiert.
Die Gesuchsunterlagen werden erst nach dem erfolgreichen Absolvieren des staatsbürgerlichen Tests ausgehändigt.
Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie unter www.sem.admin.ch.
Anhand des Self-Checks können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.
Identitätskarte
Sie können während der Öffnungszeiten persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Minderjährige oder bevormundete Personen müssen von ihrer gesetzlichen Vertretung begleitet werden. Bei getrenntem Wohnsitz der Eltern und gemeinsamem Sorgerecht ist zusätzlich die Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils erforderlich.
Mitzubringen:
- Alte Identitätskarte
- Bei Verlust: Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
- Gebühren (siehe unten)
Fotos:
Die Fotos können ab einem Alter von 4 Jahren direkt vor Ort gemacht werden. Die Dienstleistung ist kostenlos. Fotos von Kindern unter 4 Jahren müssen selbstständig mitgebracht werden. Digitale Fotos können vorgängig zur Kontrolle an kanzlei@zufikon.ch gesendet werden.
Gültigkeitsdauer:
Erwachsene: 10 Jahre, Kinder: 5 Jahre
Pass
Der Reisepass ist beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau zu beantragen. Es muss vorgängig ein Termin vereinbart werden. Terminvereinbarung hier elektronisch oder telefonisch unter 062 835 19 28.
Kombiangebot
Wenn Sie ID und Pass benötigen, können Sie beides gleichzeitig beim Ausweiszentrum in Aarau beantragen und vom Kombiangebot profitieren. Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Bestattungsamt
Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Bestattungsamt (056 648 29 30) für das Trauergespräch. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt "Erste Schritte bei einem Todesfall". -> Merkblatt Todesfall
Sie können dieses via Telefon, E-Mail, Onlineschalter oder direkt am Schalter der Gemeindekanzlei bestellen. Zufikon Online-Schalter
Diese ist beim Bezirksgericht Bremgarten (056 648 75 51) zu bestellen. Das Formular dazu erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei oder direkt beim Bezirksgericht Bremgarten.
Die Erbausschlagungserklärung ist beim Bezirksgericht Bremgarten einzureichen. Das Formular dazu erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei oder direkt beim Bezirksgericht Bremgarten.
Finanzen
Sie können Raten oder eine Stundung beantragen. Via Steuerkonto (Steuerkonto - Kanton Aargau) oder melden Sie sich frühzeitig per Telefon oder E-Mail bei der Abteilung Finanzen.
Wenn Ratenzahlungen für einen Zeitraum von mehr als vier Monaten nach Ablauf der Zahlungsfrist beantragt werden, ist das Stundungsgesuch auszufüllen. Stundungsgesuch online
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail bei der Abteilung Finanzen Zufikon.
Steuerkonto (Steuerkonto - Kanton Aargau)
AEW Energie AG, Industriestrasse 20, Postfach, 5001 Aarau
info@aew.ch, T +41 62 834 21 11 AEW Kundenlogin
Grundsätzlich werden Betreibungen nur in Einzel- und Ausnahmefällen gelöscht. An die Löschung einer Betreibung sind zudem hohe Anforderungen gestellt. Bitte stellen Sie einen Antrag per E-Mail oder Brief bei der Abteilung Finanzen mit Begründung, weshalb es zu einer Betreibung gekommen ist und wieso die Löschung gewünscht wird. Bitte legen Sie dazu Ihren Betreibungsregisterauszug bei.
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail bei der Abteilung Finanzen Zufikon.
Ja, die Zahlungsfrist ist verbindlich. Auch für die provisorische Steuerrechnung kann die Betreibung eingeleitet werden.
Die Verfallsanzeige wird im September versendet und dient als Erinnerung, dass die provisorischen Steuern bis Ende Oktober bezahlt werden müssen.
Die direkten Bundessteuern werden vom Abteilung Steuern des Kantons Aargau, Direkte Bundessteuer, Sektion Bezug, in Rechnung gestellt. Zahlungsvorschläge sind direkt an die entsprechende Verwaltungsabteilung zu richten. Beantragen Sie eine Ratenzahlung online beim kantonalen Abteilung Steuern.
Sofern keine anderslautende Vereinbarung mit der Abteilung Finanzen besteht, können innerhalb der Zahlungsfrist die Raten frei gewählt werden und es ist keine Mitteilung an die Abteilung Finanzen notwendig.
Zufiker Einwohnerinnen und Einwohner oder ehemalige Einwohnerinnen und Einwohner können diesen beim Betreibungsamt in Bremgarten bestellen (Zürcherstrasse 1, 056 648 86 00).
Bitte melden Sie sich per Telefon oder E-Mail bei der Abteilung Steuern zur Anpassung der provisorischen Rechnung.
Bitte melden Sie sich per E-Mail oder per Telefon bei der Abteilung Steuern.
Bau & Technik / Entsorgung
Die Ersatzkarte kostet Fr. 15.00 und kann via Telefon, E-Mail, Onlineschalter oder direkt am Schalter der Gemeindekanzlei bestellt werden. Zufikon Online-Schalter
Schreiben Sie ein E-Mail an bau@zufikon.ch und erklären Sie Ihr Bauvorhaben. Ebenfalls können Sie alle relevanten Unterlagen beilegen (Pläne, Fotos oder Produktinformationen).
Das Baugesuchsformular können Sie unter Bau & Technik, Online-Schalter herunterladen oder am Schalter der Bau & Technik beziehen.
Das Baugesuch muss elektronisch per E-Mail und mindestens zweifach in Papierform bei der Bauverwaltung mit allen relevanten Unterlagen eingereicht werden.
Sie dürfen während unseren Öffnungszeiten vorbeikommen und das Baugesuch am Schalter der Bau & Technik einsehen.
Im Baugesuchsformular finden Sie auf Seite 2 und 3 eine generelle Auflistung von benötigten Unterlagen. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall via Telefon, E-Mail oder direkt am Schalter der Bau & Technik.
Betriebe (Werkhof/Elektra/Forst)
Bitte wenden Sie sich umgehend an die Notfall-Pikettnummer 056 633 91 44.
Ja. Bitte informieren Sie unseren Werkhof per Telefon unter 056 633 74 16 oder via werkhof@zufikon.ch.
Elektra
Melden Sie sich beim AEW-Kundenservice unter 062 834 23 60.
Sie können jegliche Gesuche verwenden. Sie finden auf der Homepage des AEW's entsprechende Vorlagen. AEW Formulare