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Publiziert am 20. Oktober 2025

Entwendung von Sperrgutmarken

In den vergangenen Wochen sind mehrere Meldungen bei der Gemeindekanzlei eingegangen, dass bei Abfallsäcken/Sperrgütern, die für die Müllabfuhr bereitgestellt wurden, die gelben, kostenpflichtigen Gebührenmarken rechtswidrig entfernt wurden. Bitte stellen Sie die mit einer Gebührenmarke versehenen Abfallsäcke/Sperrgüter erst am Montagmorgen bis 7.00 Uhr bereit und nicht schon am Vortag. Entwendete Sperrgutmarken können nicht kostenlos ersetzt werden.

 

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