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Publiziert am 12. Januar 2026

Rechtskraft der Gemeinde­versammlungs­beschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner­gemeindeversammlung vom 20. November 2025 in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2025 wurden abschliessend gefasst und unterlagen nicht dem fakultativen Referendum.

 

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